Wie ist das Vorgehen bei einer logopädischen Therapie?
Sie stellen bei sich selbst oder bei einem Ihrer Angehörigen Schwierigkeiten mit der Sprache, dem Sprechen, der Stimme oder dem Schlucken fest? Dann suchen Sie bitte zunächst Ihren zuständigen Arzt auf. Das kann ein Kinderarzt, Hausarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Zahnarzt, Pädaudiologe oder Phoniater sein. Dieser wird dann den Bedarf feststellen und Ihnen eine Heilmittelverordnung ausstellen. Anschließend melden Sie sich gern bei uns bezüglich eines Termins.
Die Heilmittelverordnung bringen Sie bitte zum ersten Termin mit. Hier erfolgt dann neben der Anamnese eine gründliche logopädische Diagnostik, bevor wir mit der Behandlung beginnen können.
Wie gehen wir mit Ausfällen um?
Da wir als Bestellpraxis organisiert sind, ist das vereinbarte Zeitfenster exklusiv für Sie reserviert. Unser Terminservice sieht vor, dass Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, bis 24h vorher kostenfrei absagen können. Hierfür steht Ihnen unser Anrufbeantworter Tag und Nacht, sowie am Wochenende zur Verfügung. Sollte es Ihnen nicht gelingen, Ihren Termin fristgerecht abzusagen, sieht die Rechtsprechung ein Ausfallhonorar in Höhe des Kassensatzes vor, welches in diesem Fall von Ihnen privat zu tragen ist.
Was ist sonst noch gut zu wissen?
Vor und neben unserem Gebäude stehen Ihnen Parkplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Wir befinden uns im Erdgeschoss der Schlosserstraße 13. Unser Haupteingang zur Straßenseite verfügt über eine Stufe. Einen barrierefreien Zugang zu unserer Praxis finden Sie an der Seite des Gebäudes, im Eingangsbereich der Physiotherapie.